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AGB für Verträge und Upgrades vor dem 01.05.2015

Starsellersworld Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von XWave Group Deutschland GmbH
für Commerce 3.1
(nachfolgend Xwave GmbH)
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Geschäftsgeschehen für das Starsellersworld-System Commerce 3.1 (nachfolgend „SSW“ genannt) zwischen der Xwave Group Deutschland GmbH (nachfolgend „Xwave“) und seinen Kunden.

Allgemeines
(1) Xwave stellt dem Kunden mit dem SSW ein komplettes webbasiertes Handelssystem mit automatisierten Logistikleistungen für den Online-Handel für von Xwave unterstützte Handelsplattformen, wie z.B. Amazon oder ebay zur Verfügung. Der Zugang zu dem SSW-System mit den jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen, je nach gewähltem Tarif bzw. Zusatzoptionen, erfolgt über einen passwortgeschützten LogIn-Bereich.
(2) Mit der Registrierung auf der Plattform von Xwave für das Starsellersworld-System stimmt der Kunde (Online- Händler) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-Commerce 3.1“) ausdrücklich zu. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Xwave nicht an, es sei denn, Xwave hätte ausdrücklich diesen Bedingungen zugestimmt.
Diese AGB-Commerce 3.1 gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Geltung dieser AGB-Commerce 3.1 bedarf.

Vertragsgegenstand
(1) Xwave stellt dem Kunden auf seiner Plattform im Internet automatisierte Dienstleistungen für den Onlinehandel zur Nutzung zur Verfügung. Vertragsgegenstand ist dabei die Übermittlung, Vorhaltung und datenbankseitige Verarbeitung der durch den Kunden gelieferter Daten inklusive der vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen, über die der Kunde Zugriff auf alle von ihm zu handelnden Artikel und Transaktionen nehmen, Artikel und Transaktionen verwalten kann.
Der Kunde kann im Rahmen des SSW auf verschiedene Funktionen zurückgreifen, die ihm nach seiner Registrierung in seinem LogIn-Bereich zur Verfügung stehen.
Ein Abruf der eingestellten Datensätze (Artikel, Preise, Status der Bearbeitungen, etc.) ist für den Kunden uneingeschränkt nach entsprechender Registrierung und Buchung für die Dauer der Vertragslaufzeit möglich.

(2) Xwave ist berechtigt, Änderungen an der Software, Programmbestandteilen etc. vorzunehmen, sofern diese der Sicherung und/oder der Funktionalität dienen. Dies gilt nicht, wenn die entsprechenden Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. Über entsprechende Maßnahmen wird Xwave den Kunden, soweit dessen Interessen betroffen sind, rechtzeitig in Kenntnis setzen.
(3) Soweit Xwave Leistungen entgeltfrei erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Soweit durch die Einstellung die Interessen des Kunden betroffen sind, wird der Kunde von Xwave rechtzeitig hierüber unterrichtet. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, Minderungs- und/oder sonstige Erstattungsansprüche besteht aufgrund der Einstellung nicht.

Vertragsschluss
(1) Die Nutzung des SSW sowie der dazugehörigen Datenbanken setzt eine vorherige Registrierung voraus. Für die Registrierung selbst fallen keine Kosten an. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten richtig und vollständig mitzuteilen. Xwave ist berechtigt, Registrierungen bzw. Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine Registrierung bei Xwave bzw. eine Teilnahme am SSW ist nur Unternehmern gemäß § 14 BGB möglich.
Xwave behält sich das Recht vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden gemäß § 14 BGB bestätigen und durch Vorlage entsprechender Belege nachweisen zu lassen.
(2) Nach vollständiger Eingabe der Daten unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Commerce 3.1) und Absendung der Daten an Xwave erhält der Kunde von Xwave eine Email mit einem Passwort (Passwort-Mail).
Für die Aktivierung hinterlegt der Kunde die Daten seiner Kreditkarte. Bei diesem Vorgang wird zu dem Zweck der Prüfung der Gültigkeit die Kreditkarte mit dem Betrag in der Höhe von EUR 0,1 belastet.
Bei Aktivierung mittels Angabe der Kreditkarteninformation und Prüfungstransaktion kommt zwischen dem Kunden und Xwave ein Vertrag über die Nutzung des SSW zu Stande.
Bei Aktivierung mittels des in der der Aktivierungs-Mail enthaltenen Links kommt zwischen dem Kunden und Xwave ein Vertrag über die Nutzung des SSW zu Stande.
(3) Nach erfolgreicher Registrierung sowie Aktivierung des Kundenaccounts (Hauptaccount) kann der Kunde in seinem Kundenaccount aus verschiedenen Leistungspaketen (Vario, Ultimate, Enterprise oder Dedicated-Server) die von ihm gewünschten Leistungen hinzu buchen, deren nähere Leistungsinhalte auf den Internetseiten von Xwave eingesehen werden können.
Im Falle der Hinzubuchung von weiteren Leistungen, die separat von Xwave aktiviert werden, verlängert sich der Vertrag ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der hinzugebuchten Leistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit für alle gebuchten Leistungen.
(4) Die Leistungen von Xwave sind in jedem Fall frei bleibend.
(5) Sofern der Kunde bei erstmaliger Registrierung unter gleichzeitiger Buchung eines Leistungspaketes für die ersten 30 Tage die Grundgebühr des gewählten Leistungspaketes und/oder ein Startguthaben als Verbrauchsguthaben „gutgeschrieben“ erhält, besteht hierauf kein Anspruch. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Auszahlung der Gutschrift. Die Gutschrift wird mit den Leistungen von Xwave verrechnet.
Der Kunde erhält gemäß Absatz 1 nur bei erstmaliger Registrierung und gleichzeitiger Buchung eines Leistungspaketes eine Gutschrift. Bei wiederholter Registrierung oder Buchung eines Leistungspaketes besteht kein Anspruch auf die Gutschrift.
(6) Sofern der Kunde den Vertrag nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit.

Bereitstellung und Nutzung des Starsellersworld-Systems
Dem Kunden wird die SSW-Software nicht geliefert, sondern nur zur Online-Nutzung bereitgestellt. Die zur Verfügung gestellte SSW-Software befindet sich auf einem Server von Xwave, auf den der Kunde im Rahmen des Vertrages für die Dauer der Vertragslaufzeit über das Internet Zugriff erhält.

Zugriff auf das SSW-System
Xwave gestattet dem Kunden den Zugriff auf den Server von Xwave für die Dauer der Vertragslaufzeit über gängige Internetbrowser.

Preise / Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen von Xwave richtet sich nach dem jeweils vom Kunden gebuchten Leistungspaket (onKlick, ultimate, enterprise und dedicated server) sowie etwaigen zusätzlich gebuchten Optionen. Der jeweilige Leistungsumfang der einzelnen Tarife bzw. Optionen kann den Internetseiten von SSW unter Tarife entnommen werden.
Alle Gebühren und Preise gemäß der aktuell gültigen Preisliste sind den Internetseiten von Xwave zu entnehmen und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Tarife Vario, Ultimate, Enterprise und Dedicated-Server sind kostenpflichtig.
(3) Die monatliche Nutzungsgebühr eines kostenpflichtigen Tarifs sowie monatliche Grundgebühren für zusätzliche Leistungen werden dem Kunden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.

Verbrauchsabhängige Gebühren, insbesondere Transaktionsgebühren sind im Zeitpunkt der Bereitstellung in den Kundenaccount bzw. ihres Anfalls sofort zur Zahlung fällig. Verbrauchsabhängigen Gebühren werden rückwirkend und alle dreissig Tage mit der Monatsrechnung zur Abrechnung gebracht.
Der Kunde erhält mit seiner monatlichen Rechnung eine Aufstellung über seine verbrauchsabhängigen Kosten.
Wurde die auf der Monatsrechnung ausgewiesene Fälligkeit überschritten ohne dass ein Ausgleich durch den Nutzer erfolgt ist, werden keine weiteren Operation durch das System für den Nutzer ausgeführt, bis der Rechnungsbetrag ausgeglichen wurde.
(4) Wünscht der Kunde eine Rechnung in Papierform ist Xwave berechtigt, hierfür einen Betrag von € 1,50 zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Rechnungsversand zu berechnen.
(5) Xwave ist berechtigt, die monatlichen Nutzungsgebühren sowie etwaige hinzu gebuchte Zusatzleistungen (Optionen) erstmals nach Ablauf von einem Jahr nach erstmaligem Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von vier Wochen zum darauf folgenden Monatsbeginn zu erhöhen, sofern und soweit sich die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat in diesem Falle das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zum Ende des nächsten Monats zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Xwave den Kunden in seiner Ankündigungsmitteilung hinweisen. Kann der Kunde eine Reduzierung der für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten Xwave nachweisen, kann der Kunde eine nach Ablauf der vorbenannten Frist entsprechende Herabsetzung der Gebühren verlangen. Im Falle der Kündigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung anteiliger Nutzungsgebühren.
Sofern keine Kündigung durch den Kunden erfolgt, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Gebühren fortgesetzt.
(6) Alle Kosten und Gebühren sind ohne Abzüge und für Xwave kostenfrei sowie zu zahlen.
(7) Sofern sich der Kunde mit der Zahlung der ihm in Rechnung gestellten Kosten und/oder Gebühren in Verzug befindet, ist Xwave berechtigt, unbeachtlich der Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Schäden, einen Verzugsschaden in gesetzlicher Höhe vom Kunden zu verlangen.
Für nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten ist Xwave berechtigt, eine Mahnkostenpauschale zu fordern. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Xwave ein geringerer bzw. überhaupt kein Schaden entstanden ist, als der geltend gemachte.
(8) Für die Dauer des Zahlungsverzuges ist Xwave berechtigt, seine Leistungen einzustellen.
Technische Verfügbarkeit und Zugriff auf die SSW-Software / Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
(1) Xwave schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit der Software sowie der vertraglich vereinbarten Daten. Unter Verfügbarkeit wird die technische Nutzbarkeit der Anwendung sowie der entsprechenden Daten verstanden, die der Kunde unter Verwendung der SSW-Software online benutzen kann.
Xwave schuldet nicht die Zugangsmöglichkeiten des Kunden zum Internet.
(2) Xwave ist nicht zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere nachfolgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne zu verstehen,
• von Xwave nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung;
• Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo;
• über 6 Wochen andauernder und von Xwave nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf;
• nicht von Xwave beeinflussbare technische Probleme des Internet.

Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist zur vertragsgemäßen Zahlung des vereinbarten Entgelts für die Leistungen der Xwave entsprechend der aktuell gültigen Preisliste zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.
(2) Der Kunde ist für den Inhalt und die Richtigkeit der von ihm übermittelten Datensätze verantwortlich. Der Kunde kann in eigener Verantwortung seine Datensätze jederzeit ändern, ergänzen oder korrigieren. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, sämtliche durch ihn eingegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(3) Der Kunde ist für seine Datensätze selber verantwortlich, um sie auf dem aktuellen Stand zu halten, insbesondere sämtliche relevanten Daten richtig und vollständig zu halten. Dies gilt insbesondere für die Grundmatrix des Repricing, da auf dieser Basis die Preiskalkulation für den Kunden innerhalb des SSW-Systems erfolgt.
(4) Bei Änderungen der im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten hat der Kunde seine Angaben innerhalb seines Kunden-Accounts unverzüglich zu aktualisieren.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Produktpalette, die auf den jeweiligen Handelsplattform, wie z.B. Amazon.de eingestellt ist, zu kontrollieren, da Xwave sämtliche Produktdaten nur auf Basis der sog. EAN-Codes abgleicht. Bei für den Kunden erkennbaren Fehlern hat er dies unverzüglich Xwave mitzuteilen bzw. das jeweilige Produkt auf die „Black- Liste“ innerhalb seines Kundenaccounts zu setzen.
(6) Der Kunde hat eigenverantwortlich darauf zu achten, dass sein Konto, dessen Kontostand er jederzeit über seinen Kundenaccount einsehen kann, ausreichende Deckung aufweist. Sofern eine Abbuchung fälliger Gebühren, ob verbrauchsabhängigen oder -unabhängigen Gebühren, nicht möglich ist, ist Xwave berechtigt, den Kunden bzw. dessen Kundenaccount bis zur Begleichung der offenstehenden Gebühren zu sperren. Xwave behält sich insofern die Geltendmachung seines Zurückbehaltungsrechts ausdrücklich vor.
(7) Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Passwörter und Zugangsberechtigungen, die ihm im Rahmen dieses Vertrages übermittelt bzw. von ihm selbst erstellt werden, verantwortlich. Falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von Passwörtern erlangt haben, sind unverzüglich Änderungen zu veranlassen bzw. Xwave hiervon in Kenntnis zu setzen.
(8) Die Xwave-Datenbank sowie die einzelnen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und verpflichtet sich, diese nicht zu verletzen. Der Kunde darf die Inhalte nur zum eigenen Gebrauch im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufen, speichern und zum vertragsgemäßen Zweck nutzen. Die abgerufenen Informationen dürfen ausschließlich für den Eigenbedarf des Kunden verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert, noch beseitigt werden.
(9) Der Kunde ist nicht befugt, abgerufene Daten zu ändern, diese für Dritte zu vervielfältigen, zugänglich zu machen, weiterzuleiten, zu verkaufen oder in anderer Form kommerziell zu nutzen.
(10) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen die von Xwave erteilten Hinweise zu befolgen.
(11) Der Kunde ist verpflichtet, seine Störungsmeldungen und Fragen nach seinen Möglichkeiten und Kräften ausreichend zu präzisieren.
(12) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen und entsprechende aktuelle Virenschutzprogramme einzusetzen sowie sie laufend auf dem aktuellen Stand zu halten.
(13) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software von Xwave bzw. das SSW-System zu verhindern und verpflichtet auch eventuelle Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.
(14) Der Kunde ist zur sachgemäßen Nutzung der Leistungen der Xwave verpflichtet. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen,
a) die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme zu überlasten;
b) die Zugriffsmöglichkeiten auf Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen oder anzubieten sowie rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
c) dass durch die Nutzung der bereitgestellten Dienste und Leistungen von Xwave keine Verstöße gegen Schutzgesetze, zivil-, straf- oder ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen;
d) sein Passwort geheim zu halten;
e) erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich Xwave anzuzeigen;
f) die Festestellung der Mängel und Störungen sowie die Ermittlungen ihrer Ursachen Xwave zu ermöglichen.
(15) Der Kunde ist verpflichtet, Xwave diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstanden sind und auf Mängel und Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind.
(16) Der Kunde hat es zu unterlassen und sicherzustellen, dass die Dienste und Leistungen von Xwave Dritten angeboten, an Dritte vermittelt oder von Dritten genutzt werden.
(17) Eine Nutzung Dritter ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Xwave gestattet.
(18) Der Kunde ist verpflichtet, die anerkannten Grundsätze der Datensicherheit einzuhalten und zu befolgen.

Pflichten von Xwave
(1) Ab Vertragsbeginn hält Xwave auf einem zentralen Server oder mehreren Servern die Starsellersworld-Software für den Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Verfügung.
Xwave haftet dafür, dass die bereitgestellte SSW-Software für die Dauer der Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist, insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen, welche die Tauglichkeit des SSW-Softwaregebrauchs zur vertragsgemäßen Nutzung aufheben.

(2) Xwave haftet nicht für fremde Schnittstellen, auf die Xwave keinen Einfluss hat. Dies gilt insbesondere für Wartungsarbeiten auf der Handelsplattform Amazon. Xwave haftet auch nicht für die Zuordnung von Kategorien, auf die Xwave keinen Einfluss hat, insbesondere den „Search Index“ bei Amazon.
(3) Xwave ist verpflichtet, die vom Kunden gelieferten bzw. übermittelten EAN-Codes zu verarbeiten und anhand des EAN-Codes einen Abgleich auf den entsprechenden Online-Handelsplattformen vorzunehmen. Xwave ist jedoch nicht verpflichtet, einen Abgleich der Produktbeschreibungen vorzunehmen. Sofern die Online-Handelsplattformen sich nicht nach dem EAN-Code des Kunden bzw. des jeweiligen Herstellers richten, haftet Xwave nicht für eine fehlerhafte Zuordnung von Produkten des Kunden, die auf Änderungen bei Dritten bzw. Dritter beruhen.

Kündigung
(1) Innerhalb der ersten 30 Tage (Testzeit) nach erstmaliger Registrierung und Buchung eines Leistungspaketes kann der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung von Fristen zum Ende der Testzeit gekündigt werden.
(2) Nach Ablauf der Testzeit können die Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen.
Die Kündigung gegenüber Xwave hat zu erfolgen an:
Xwave Group Deutschland GmbH, Hanauer Landstraße 146, 60314 Frankfurt am Main

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Insbesondere behält sich Xwave das Recht zur außerordentlichen Kündigung in den folgenden Fällen vor, wenn
a) der Kunde mit seinen Zahlungsobliegenheiten in Verzug gerät;
b) der Kunde rechtswidrige Inhalte anbietet oder für Dritte bereithält;
c) der Kunde im Rahmen der Vertragsabwicklung wahrheitswidrige Angaben macht.
(4) Xwave ist zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Kunden unwiederbringlich zu löschen.

Haftung
(1) Xwave haftet gegenüber seinen Kunden nicht für den Ersatz von Schäden, mittelbaren Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Xwave, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen vor.
(2) Die Haftung ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren und im Rahmen dieses Vertrages typischerweise zu erwartenden Schaden begrenzt.
(3) In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Xwave nur bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist („Kardinalpflichten“). Bei Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von Xwave auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Alle vorbenannten Haftungsausschlüsse und/oder Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit von Menschen.

Datenschutz / Datensicherheit
(1) Der Kunde wird die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, z.B. seiner eigenen Kunden, so steht er dafür ein, dass er hierzu nach den anwendbaren, insbesondere den datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Xwave von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und Xwave wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Xwave trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Xwave schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden, auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten und gegebenenfalls sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe -sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff- durch Mitarbeiter von Xwave oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. Xwave ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.
(4) Die Verpflichtungen gemäß den vorstehenden Absätzen bestehen, solange Anwendungsdaten im Einflussbereich von Xwave liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
(5) Xwave wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung seiner Daten in diesem Umfang zu. Diese Pflicht besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit.

Geheimhaltung
(1) Xwave und der Kunde werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber -gleich zu welchem Zweck- verwenden. Zuden als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen (nur) die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch Xwave vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sofern Xwave von diesem Kenntnis erlangt.
(2) Die Verpflichtung gemäß des vorstehenden Absatzes entfällt für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
• ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
• der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
• der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
Diese Verpflichtung besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit fort, und zwar solange, wie ein Ausnahmetatbestand entsprechend dieses Absatzes nicht nachgewiesen ist.
(3) Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.

Anwendbares Recht
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) wird ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, einschließlich Scheck- und Wechselklagen zwischen Xwave und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen Xwave und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, ist der Firmensitz von Xwave soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Xwave ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollten sich Regelungslücken ergeben, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Frankfurt am Main, den 01.03.2013

 

AGB für Verträge und Upgrades vor dem 01.03.2013