Amazon muss seinen Händlern mehr Rechte einräumen
In Deutschland zeigte sich Kartellamtspräsident Andreas Mundt mit dem Ausgang zufrieden. Seit dem vergangenen Herbst war seine Behörde Beschwerden von Händlern nachgegangen, die Waren auf Amazon anbieten.Das Bundeskartellamt zwingt dem Online-Giganten Zugeständnisse an seine Marktplatz-Händler ab. Sie bekommen mehr Rechte. Zeitgleich startet EU-Kommissarin Margrethe Vestager einen Angriff, der dem Konzern richtig weh tun dürfte.
Das Bundeskartellamt hat Amazon eine Reihe von Zugeständnissen im Verhältnis zu den Händlern abgerungen, die auf dem digitalen Marktplatz des Onlinehändlers ihre Waren anbieten. Dabei geht es unter anderem um die Haftungsregelungen, die Sperrung von Händlerkonten und den Umgang mit Retouren.

„Für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Amazon sprach von „überaus konstruktiven Gesprächen“ mit dem Bundeskartellamt. „Wir begrüßen es, eine Einigung gefunden zu haben.“ Doch Kritiker halten die Neuregelungen für unzureichend.
Amazon muss seinen Händlern mehr Rechte einräumen
Das Unternehmen ist mit dem Kompromiss zudem nicht aus dem Schneider. Am Mittwochmittag erklärte die scheidende und eventuell zukünftige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, es werde offiziell ein Verfahren der Kommission gegen Amazon eröffnet, das sich ebenfalls um den Umgang des Konzerns mit den Händlern in seinem digitalen Marktplatz beschäftigt. Auch mit der europäischen Wettbewerbsbehörde werde man „vollumfänglich kooperieren“, versicherte der US-Konzern umgehend.Das Bundeskartellamt werde das seit Ende vergangenen Jahres laufende Missbrauchsverfahren gegen Amazon in Deutschland nun einstellen, kündigte Mundt an. Um die Rechte und Pflichten der Verkaufspartner klarzustellen, wird Amazon nun „einige Änderungen“ am dem Mustervertrag vornehmen, den die Geschäftspartner für den digitalen Marktplatz unterschreiben müssen.
Amazon signalisiert Kooperationsbereitschaft
Die neuen Geschäftsbedingungen werden ab Mitte August wirksam. In Deutschland hat Amazon durch die gütliche Einigung mit den Wettbewerbshütern gerade noch vermieden, per Entscheid neue Regeln aufgezwungen zu bekommen.Doch damit ist aus Sicht des E-Commerce-Riesen nur sein kleineres Wettbewerbs-Problem in Europa aus dem Weg geräumt – angesichts des ungleich wichtigeren Verfahrens in Brüssel, das gerade erst begonnen hat. Seit Ende 2018 prüft die EU-Wettbewerbsaufsicht, inwieweit Amazon seinen Datenschatz aus dem Marktplatz nutzt, um die Händler auf seiner Plattform zu benachteiligen und mit Eigenmarken auszustechen.
Ohne Karton und Rücksendelabel
Amazon entfernt endgültig alle Barrieren für die RücksendungVestager ist bekannt dafür, harsch gegen die US-Internetkonzerne vorzugehen: Google musste bereits mehrfach Milliardenstrafen zahlen, Apple und Facebook befinden sich ebenfalls im Fadenkreuz der EU-Kommission.
Amazon könnte die gütliche Einigung mit dem deutschen Kartellamt in einem eventuell kommenden offiziellen EU-Verfahren zur Verteidigung anführen, sagte der Düsseldorfer Wettbewerbsökonom Justus Haucap: „Amazon signalisiert hier, dass man sich in Wettbewerbsfragen kooperativ verhalten will und räumt gleichzeitig schon mal ein Problem ab – damit können sie sich auf das potenziell teurere EU-Verfahren konzentrieren.“ Dem Konzern droht aus Brüssel eine Geldbuße von möglicherweise mehr als 20 Milliarden Euro.
Kartellrecht in Deutschland „völlig veraltet“

Sowohl im Fall Amazon als zuvor bei Google geht es Vestager um die Frage, inwieweit die Marktführer der Plattformökonomie im Netz ihre Position nutzen, um Konkurrenten zu benachteiligen. „Doch das Problem bei solchen Verfahren ist, diese Benachteiligung erst einmal gerichtsfest zu belegen“, warnt Haucap. „Klar, Amazon hat weitreichende Informationen darüber, welche Marken und Produktinnovationen auf seiner Plattform besonders gut bei den Kunden ankommen. Doch die Kommission muss nun nachweisen, dass der Konzern diese Informationen auch tatsächlich nutzt.“
Und das kann dauern: Die Verfahren gegen Google dauerten mehrere Jahre - am Ende standen Milliarden-Bußgelder, doch die Google-Konkurrenz war derweil größtenteils längst aus dem Rennen. „Von dem Bußgeld haben die Konkurrenten erst mal nichts“, kommentierte Haucap. „Mir ist der Ansatz des deutschen Kartellamtes sympathischer, schnell konkrete Hilfe für die Händler und Verbraucher in Form einer Einigung anzustreben.“
Kritikern gehen die Änderungen jedoch nicht weit genug. „Das wahre Problem – die Monopolstellung der Internet-Giganten in ihren jeweiligen Märkten – wird vom Bundeskartellamt nicht angefasst“, sagte Gerrit Heinemann, Professor an der Hochschule Niederrhein. „Viele Lieferanten stecken bei Amazon in einer regelrechten Abhängigkeitsfalle“, so der Handelsexperte gegenüber WELT.
Von hier aus beliefert Amazon Logistics über Lieferpartner mehrere Postleitzahlenbereiche in Bochum und vierzehn weitere Ruhrgebietsstädte am selben Tag. Das neue Amazon Logistics Verteilzentrum hat eine Größe von 8.300 m? und ist mit etwa 60 Mitarbeitern gestartet. Foto: Ina Amazon-Paketdienst.
Für Amazon-Pakete müssen die Boten „opferbereit“ sein
Nicht besser sei die Lage für Werbetreibende bei anderen Internet-Giganten wie Google und Facebook. Das deutsche Kartellrecht ist nach seiner Einschätzung „völlig veraltet“ und sei ganz auf den Endverbraucher ausgerichtet, statt auch die Händler zu erfassen.Laut Bundeskartellamt bieten mehr als 300.000 Dritthändler ihre Waren über den „Marketplace“ amazon.de an. Viele davon sind auf den Absatzkanal existenziell angewiesen. Beim Kartellamt wurden nach eigenen Angaben zahlreiche Beschwerden eingereicht, wonach beispielsweise Konten ohne Ankündigung und Begründung geschlossen werden oder die Haftung einseitig zugunsten von Amazon ausgeschlossen ist. Daraufhin habe das Amt das Verfahren wegen des Verdachts auf missbräuchliche Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber Händler eröffnet.
Keine spürbaren Veränderungen für Kunden
Allein 250.000 Händlerkonten wurden nach Angaben der Wettbewerbshüter im vergangenen Jahr dauerhaft gesperrt. Ein Amazon-Sprecher erklärte das hohe Niveau der Schließungen unter anderem damit, dass betrügerische Händler häufig mehrere Konten parallel zu betreiben versuchten. Hinter der Ziffer stecke also eine deutlich geringere Anzahl von Personen.
„Amazon geht rigoros gegen Händler vor, die zu tricksen versuchen. Davon sind aber auch seriöse Händler betroffen“, erklärte Nils Zündorf, Chef der auf die Beratung von Amazon-Händlern spezialisierten Kölner Agentur factor-a. Die vom Kartellamt erzwungenen Zugeständnisse beurteilt er positiv: „Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Das Kartellamt hat viele Punkte durchgesetzt, die Amazon von sich aus hätte anpacken müssen.“
So hat das Bundeskartellamt erwirkt, dass Amazon sich künftig nicht mehr von jeglicher Haftung gegenüber den Händlern freistellen kann. „Amazon haftet künftig ebenso wie die Händler für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten“, so das Amt. Statt Händlerkonten sofort und ohne Angabe von Gründen zu sperren wie bisher, gelte künftig bei ordentlicher Kündigung eine 30-Tage-Frist, bei außerordentlichen Kündigungen wird eine Pflicht zur Information und Begründung eingeführt.
E-Commerce-Experten werten diesen Punkt unterschiedlich. Zündorf beurteilt die Informationspflicht positiv. Für die Händler sei es wichtig, die Gründe für eine Sperrung zu kennen. Heinemann verweist darauf, dass die Betroffenen trotzdem so gut wie keine Alternative zum Marktbeherrscher Amazon hätten: „Es ist keine Verbesserung, wenn Marktplatz-Händler 30 Tage vor ihrem geschäftlichen Tod über das bevorstehende Aus informiert werden.“
Wer Amazon Prime bucht, ist für den Handel verloren
Weitere Änderungen betreffen den Gerichtsstand, Produktinformationen, Verkäuferbewertungen und Rücksendungen. Bei Retouren bleibe „für die Kunden alles beim Alten“, versichern die Bonner Beamten. Bislang mussten die Händler einseitig die Kosten einer von Amazon getroffenen Erstattungsentscheidung tragen. Nach den neuen Regeln können sie Widerspruch einlegen und einen Ausgleichsanspruch gegenüber Amazon geltend machen, wenn sie eine Retoure für unberechtigt halten. Auch diese Regelung hält Heinemann für praxisfern: „Welcher Händler kann es sich leisten, gegen Amazon zu prozessieren?“
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