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Online-Shops sollten genau auf das BGH-Urteil gegen Amazon schauen:

Das BGH-Urteil gegen Amazon hat gravierende Folgen für andere Online-Shops

Der Radtaschenpionier Hartmut Ortlieb hat sich im Markenrechtsstreit gegen Amazon durchgesetzt. Das BGH-Urteil hat Folgen weit über den konkreten Fall hinaus.

Online-Shops sollten genau auf das BGH-Urteil gegen Amazon schauen.


Der Packtaschenspezialist hat sich gegen Amazon durchgesetzt – in diesem Fall.

München Es ist keineswegs selbstverständlich, dass sich Davids biblischer Sieg gegen Goliath vor den Gerichten wiederholt. An diesem Donnerstag allerdings ist der kleine, fränkische Mittelständler Ortlieb als Gewinner aus einem Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Internetriesen Amazon hervorgegangen.

Ortlieb will verhindern, dass bei der Eingabe der Begriffe „Ortlieb Fahrradtasche“, „Ortlieb Gepäcktasche“ und „Ortlieb Outlet“ in die Google-Suche Anzeigen mit seiner Marke erscheinen, die auf Angebote auf der Amazon-Homepage verlinkt sind. Denn dort sind neben Ortlieb-Taschen dann auch Konkurrenzprodukte zu sehen.

Unternehmer Hartmut Ortlieb wirft den US-Amerikanern vor, so sein Recht an der Marke „Ortlieb“ zu verletzen. Er will sie zwingen, die Anzeigen zu stoppen.

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun in Ortliebs Sinne entschieden: Ein Markeninhaber darf sich der Verwendung seines Namens in einer Anzeige nach einer Google-Suche widersetzen. Das sei der Fall, wenn die Anzeige irreführend sei und Konsumenten durch die auf diese Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke auch zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden.

Für den Mittelständler ist das ein wichtiger Erfolg. „Nachdem alle vorangegangenen Instanzen bereits unsere Rechtsauffassung geteilt haben, ist das Urteil des Bundesgerichtshofs nur folgerichtig“, sagte ein Sprecher der Firma.

Experten halten das Urteil für wegweisend – und das weit über den konkreten Fall hinaus. Die Entscheidung habe Einfluss auf alle Online-Shops, die Produkte mehrerer Hersteller anbieten würden, sagt Anwalt Florian Fuchs, Experte für Internet- und Markenrecht der Kanzlei Kümmerlein.

„Sofern sie bei Google für die Produkte eines bestimmten Herstellers unter Verwendung dessen Marken werben, müssen sie zukünftig sicherstellen, dass auch auf der im Angebot verlinkten Seite ausschließlich Produkte dieses Herstellers angeboten werden“, sagte der Jurist. Anderenfalls würden sie riskieren, wegen einer Markenrechtsverletzung belangt zu werden.
Erste Ortliebtasche bestand aus Lkw-Plane

Hartmut Ortlieb ist auch aus einem anderen Grund gegen Amazon vorgegangen: Der US-Onlinehändler darf Ortliebs Radtaschen gar nicht anbieten, der Franke beliefert den Internetriesen nicht einmal. In seinen Lieferverträgen schließt Ortlieb zudem aus, dass seine Fachhändler auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay anbieten.

Wer die Taschen und Rucksäcke anbieten möchte, muss zahlreiche Bedingungen erfüllen, vor allem eine ordentliche Beratung ist ihm wichtig. Trotzdem finden sich natürlich einige Ortlieb-Angebote bei Amazon.

Ortlieb ärgert, dass Amazon mit seinem guten Namen wirbt, um letztlich in großem Stil die Produkte der Konkurrenz abzusetzen. Vor dem Landgericht in München hatte Ortlieb im Januar 2017 bereits gewonnen, ein Jahr später dann auch vor dem Oberlandesgericht München.

Die Begründung der Richter: Mit der Verlinkung auch auf Angebote von Produkten anderer Hersteller nutze Amazon die Lotsenfunktion der Marke Ortlieb aus.


Der Gang durch die Instanzen ist mühsam und teuer, doch der direkte Weg hat Hartmut Ortlieb noch nie interessiert. Als sich die Sportindustrie daran machte, ihre Fabriken nach Asien zu verlegen, gründete er seinen Betrieb vor den Toren von Nürnberg. Zurück von einem verregneten Englandurlaub nähte der junge Mann 1981 seine erste Radtasche – aus einer Lkw-Plane.

Ortlieb fand aber schnell heraus: Wasserdicht sind seine Radtaschen nur, wenn er sie verschweißt. Bei dieser Technik ist der heute 57-Jährige geblieben und hat damit Generationen von Radenthusiasten überzeugt.


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